Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
Beidseitig absperrbare mit Flüssiggas in Flüssigphase gefüllte Rohrleitungen müssen mit Überdruckventilen ausgerüstet sein. Das gefahrlose Ableiten von aus solchen Überdruckventilen austretendem Flüssiggas muss sichergestellt sein.
In Kraft seit 01.07.2026 bis 31.12.9999
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