Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
Gebäude, in denen sich Anlagen zum Abfüllen von Flüssiggas in Druckgefäße befinden (Abfüllanlagen) oder Gebäude, in denen mehr als 200 kg Flüssiggas gelagert wird, müssen gegen die Auswirkungen von Blitzeinschlägen geschützt sein.
In Kraft seit 01.07.2026 bis 31.12.9999
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