Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
Flüssiggasbehälter und ihre Ausrüstung
(1)Absatz eins,Ausblaseöffnungen von Sicherheitsventilen müssen gegen das Eindringen von Niederschlagswasser geschützt sein. Ausblaseöffnungen dürfen nicht gegen Flüssiggasbehälter, den Standplatz von Bedienungspersonen oder gegen Fluchtwege gerichtet sein.
(2)Absatz 2,Die Ableitung elektrostatischer Aufladung muss bei jedem ortsfesten Flüssiggasbehälter sichergestellt sein.
In Kraft seit 01.07.2026 bis 31.12.9999
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