Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.09.2026
Die FMA hat bei der Vollziehung dieses Bundesgesetzes und der Verordnung (EU) 2023/2631 mit den zuständigen Behörden anderer Mitgliedstaaten und der ESMA zusammenzuarbeiten und Informationen auszutauschen.
In Kraft seit 19.02.2026 bis 31.12.9999
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