Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
Dieses Bundesgesetz dient dem Wirksamwerden der Verordnung (EU) 2023/2631 und dem wirksamen Vollzug der Verordnung (EU) 2023/2859.
In Kraft seit 19.02.2026 bis 31.12.9999
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