§ 25 EU-MPfG Sprachliche Gleichbehandlung

EU-MPfG - EU-Meldepflichtgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 15.08.2026

Soweit in diesem Bundesgesetz personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung auf bestimmte Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.

In Kraft seit 01.07.2020 bis 31.12.9999
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