Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.09.2026
Der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft hat der Europäischen Kommission auf Verlangen sämtliche Auskünfte über die Grundlage für die Notifizierung oder die Erhaltung der Kompetenz der betreffenden notifizierten Stelle zu erteilen.
In Kraft seit 20.04.2016 bis 31.12.9999
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