Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 06.09.2026
1.Ziffer einsGerätetyp/Produkt (Produkt-, Typen-, Chargen- oder Seriennummer):
2.Ziffer 2Name und Anschrift des Herstellers oder seines Bevollmächtigten:
3.Ziffer 3Die alleinige Verantwortung für die Ausstellung dieser Konformitätserklärung trägt der Hersteller.
4.Ziffer 4Gegenstand der Erklärung (Bezeichnung des Geräts zwecks Rückverfolgbarkeit; dazu kann eine hinreichend deutliche Farbabbildung gehören, wenn dies zur Identifikation des Geräts notwendig ist):
5.Ziffer 5Der oben beschriebene Gegenstand der Erklärung erfüllt die einschlägigen Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union:
6.Ziffer 6Angabe der einschlägigen harmonisierten Normen, die zugrunde gelegt wurden, einschließlich des Datums der Norm, oder Angabe anderer technischer Spezifikationen, für die die Konformität erklärt wird, einschließlich des Datums der Spezifikation:
7.Ziffer 7Gegebenenfalls: Die notifizierte Stelle … (Name, Kennnummer) … hat … (Beschreibung ihrer Maßnahme) … und folgende Bescheinigung ausgestellt: ….
8.Ziffer 8Zusatzangaben:Unterzeichnet für und im Namen von:
(Ort und Datum der Ausstellung):(Name, Funktion) (Unterschrift):
_____________________________________
(1) Der Hersteller kann auf freiwilliger Basis der Konformitätserklärung eine Nummer zuteilen.
In Kraft seit 20.04.2016 bis 31.12.9999
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