§ 26 EMVV 2015 Inkrafttreten

EMVV 2015 - Elektromagnetische Verträglichkeitsverordnung 2015

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
  1. (1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt, soweit im Folgenden nicht anders bestimmt, mit 20. April 2016 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit und des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über elektromagnetische Verträglichkeit (Elektromagnetische Verträglichkeitsverordnung 2006 – EMVV 2006), BGBl. II Nr. 529/2006, außer Kraft.Diese Verordnung tritt, soweit im Folgenden nicht anders bestimmt, mit 20. April 2016 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit und des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über elektromagnetische Verträglichkeit (Elektromagnetische Verträglichkeitsverordnung 2006 – EMVV 2006), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 529 aus 2006,, außer Kraft.
  2. (2)Absatz 2,Die §§ 16 bis 24 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.Die Paragraphen 16 bis 24 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
In Kraft seit 20.04.2016 bis 31.12.9999
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