Die Lieferanten haben zudem die Gesamtzahl der belieferten inländischen Verbraucher im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 KSchG sowie Kleinunternehmen im Sinne des § 7 Abs. 1 Z 33 ElWOG 2010 nach Verbraucherkategorien zu übermitteln. Sind Marken vorhanden, dann ist zusätzlich auch die Gesamtzahl der belieferten inländischen Verbraucher im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 KSchG sowie Kleinunternehmen im Sinne des § 7 Abs. 1 Z 33 ElWOG 2010 nach Verbraucherkategorien und je Marke zu melden.Die Lieferanten haben zudem die Gesamtzahl der belieferten inländischen Verbraucher im Sinne des Paragraph eins, Absatz eins, Ziffer 2, KSchG sowie Kleinunternehmen im Sinne des Paragraph 7, Absatz eins, Ziffer 33, ElWOG 2010 nach Verbraucherkategorien zu übermitteln. Sind Marken vorhanden, dann ist zusätzlich auch die Gesamtzahl der belieferten inländischen Verbraucher im Sinne des Paragraph eins, Absatz eins, Ziffer 2, KSchG sowie Kleinunternehmen im Sinne des Paragraph 7, Absatz eins, Ziffer 33, ElWOG 2010 nach Verbraucherkategorien und je Marke zu melden.
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