Haushaltskundinnen und Haushaltskunden sowie Kleinunternehmen haben unbeschadet der §§ 30 und 34 das Recht auf Nutzung einer Vorauszahlungsfunktion (Prepaymentfunktion ). Durch die Nutzung einer Vorauszahlungszahlungsfunktion dürfen den Haushaltskundinnen und Haushaltskunden sowie Kleinunternehmen keine Nachteile entstehen. Schutzbedürftigen Haushalten im Sinne des § 7 Abs. 1 Z 1 EnDG dürfen für den Einbau, die Demontage oder den Austausch und die Nutzung eines Vorauszahlungszählers keine Kosten auferlegt werden. Haushaltskundinnen und Haushaltskunden sowie Kleinunternehmen haben unbeschadet der Paragraphen 30 und 34 das Recht auf Nutzung einer Vorauszahlungsfunktion (Prepaymentfunktion ). Durch die Nutzung einer Vorauszahlungszahlungsfunktion dürfen den Haushaltskundinnen und Haushaltskunden sowie Kleinunternehmen keine Nachteile entstehen. Schutzbedürftigen Haushalten im Sinne des Paragraph 7, Absatz eins, Ziffer eins, EnDG dürfen für den Einbau, die Demontage oder den Austausch und die Nutzung eines Vorauszahlungszählers keine Kosten auferlegt werden.
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