Anl. 1 EEffG Wesentliche Energieverbrauchsbereiche

EEffG - Bundes-Energieeffizienzgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 15.08.2026

Energieaudits und Managementsysteme haben

  1. 1.Ziffer einseine allgemeine Unternehmens- und Tätigkeitsbeschreibung zu beinhalten;
  2. 2.Ziffer 2den einschlägigen europäischen, internationalen oder übernommenen Normen zu entsprechen;
  3. 3.Ziffer 3auf aktuellen, gemessenen und belegbaren Daten zum Energieverbrauch für alle eingesetzten Energieträger zu basieren, wobei die ausgewiesenen Mengen in energetische Einheiten umzurechnen sind und auf Lastprofilen oder Zähleinrichtungen zu basieren haben;
  4. 4.Ziffer 4die wesentlichen Energieverbrauchsbereiche aufzuzeigen, wobei pro wesentlichem Energieverbrauchsbereich eine Vor-Ort-Begehung durchzuführen ist, und Folgendes zu identifizieren und analysieren:
    1. a)Litera ahauptenergieverbrauchende Faktoren und Energieumwandlungsanlagen auf Basis von Energie-, Treib- oder Kraftstoffrechnungen, Subzählern, Berechnungen oder Messungen (Energiebilanz);
    2. b)Litera brelevante Einflüsse auf den Energieverbrauch, insbesondere auf die hauptenergieverbrauchenden Faktoren und Energieumwandlungsanlagen;
    3. c)Litera crelevante Energieleistungskennzahlen einschließlich deren Entwicklung und
    4. d)Litera dAbwärmepotenziale;
  5. 5.Ziffer 5auf dynamischen Wirtschaftlichkeitsberechnungen zu basieren, um langfristige Einsparungen und Investitionen sowie Restwerte unter Berücksichtigung von Zins- und Preisentwicklungen zu betrachten; ist eine dynamische Wirtschaftlichkeitsberechnung nicht möglich oder nicht im erforderlichen Ausmaß durchführbar, kann eine statische Wirtschaftlichkeitsberechnung durchgeführt werden, wobei die Gründe dafür anzugeben und nachvollziehbar zu dokumentieren sind;
  6. 6.Ziffer 6verhältnismäßig und repräsentativ zu sein, sodass ein zuverlässiges Bild der Gesamtenergieeffizienz und die wichtigsten Verbesserungsmöglichkeiten darstellbar sind;
  7. 7.Ziffer 7für das jeweilige Unternehmen relevante Maßnahmen zur
    1. a)Litera aReduktion des Energieverbrauchs;
    2. b)Litera bVerbesserung der Energieeffizienz und
    3. c)Litera cForcierung des Einsatzes von erneuerbaren Energieträgern
    zu identifizieren, analysieren und empfehlen sowie die Wechselwirkungen der relevanten Maßnahmen zu berücksichtigen;
  8. 8.Ziffer 8Maßnahmen zur Einführung oder Verbesserung des Monitoringsystems zu prüfen und
  9. 9.Ziffer 9detaillierte und validierte Berechnungen für empfohlene Maßnahmen zu beinhalten und klare Informationen über potenzielle Einsparungen zu liefern.

Energieaudits und Managementsysteme haben für die wesentlichen Energieverbrauchsbereiche gemäß Z 1 bis 3 zusätzlich folgende Informationen zu enthalten:Energieaudits und Managementsysteme haben für die wesentlichen Energieverbrauchsbereiche gemäß Ziffer eins bis 3 zusätzlich folgende Informationen zu enthalten:

  1. 1.Ziffer einsGebäude:
    1. a)Litera aDarstellung der Eigentumsverhältnisse und Nutzungsvereinbarungen, um Einflussmöglichkeiten auf den Energieverbrauch aufzuzeigen;
    2. b)Litera bArt der Gebäudenutzung;
    3. c)Litera cIdentifikation und Analyse des aktuellen Zustands der thermischen Gebäudehülle, um relevante Maßnahmen gemäß Anhang 1, 1. Abschnitt Z 7 identifizieren, analysieren und empfehlen zu können;Identifikation und Analyse des aktuellen Zustands der thermischen Gebäudehülle, um relevante Maßnahmen gemäß Anhang 1, 1. Abschnitt Ziffer 7, identifizieren, analysieren und empfehlen zu können;
    4. d)Litera dIdentifikation und Analyse der wesentlichen energierelevanten Teile der technischen Ausstattung von Gebäuden, um relevante Maßnahmen gemäß Anhang 1, 1. Abschnitt Z 7 identifizieren, analysieren und empfehlen zu können;Identifikation und Analyse der wesentlichen energierelevanten Teile der technischen Ausstattung von Gebäuden, um relevante Maßnahmen gemäß Anhang 1, 1. Abschnitt Ziffer 7, identifizieren, analysieren und empfehlen zu können;
    5. e)Litera eDarstellung besonderer klimatischer Anforderungen im Inneren des Gebäudes und
    6. f)Litera fAnalyse des Nutzerinnen- und Nutzerverhaltens.
  2. 2.Ziffer 2Produktionsprozesse:
    1. a)Litera aErfassung und Analyse von wesentlichen energierelevanten Produktions- und Betriebsmittelprozessen;
    2. b)Litera bPrüfung von Austausch, Änderung oder Aufstockung der Ausstattung;
    3. c)Litera cPrüfung von unternehmensspezifischen Maßnahmen, die einen effizienteren Betrieb, eine fortlaufende Optimierung und eine verbesserte Instandhaltung gewährleisten.
  3. 3.Ziffer 3Transport:
    1. a)Litera aErhebung
      1. aa)Sub-Litera, a, ader genutzten Kraftfahrzeugklassen;
      2. bb)Sub-Litera, b, bdes gesamten Energieverbrauchs;
      3. cc)Sub-Litera, c, cder eingesetzten Energieträger und
      4. dd)Sub-Litera, d, dder Fahrleistung und technischen Hauptmerkmale jedes Kraftfahrzeugs.
    2. b)Litera bPrüfung von unternehmensspezifischen Verbesserungsmaßnahmen bei
      1. aa)Sub-Litera, a, aTourenoptimierungen oder Fahrtroutenplanungen;
      2. bb)Sub-Litera, b, beffizienterem Betrieb von Kraftfahrzeugen;
      3. cc)Sub-Litera, c, cenergie- und CO2-relevanten Vorgaben für die Anschaffung für Kraftfahrzeuge;
      4. dd)Sub-Litera, d, dInstandhaltungsprogrammen und
      5. ee)Sub-Litera, e, ealternativem Dienstreise-, Mitarbeitermobilitäts- oder Kundenmobilitätsmanagement.
In Kraft seit 15.06.2023 bis 31.12.9999
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