(1) Ein Diensteanbieter, der Nutzern eine Suchmaschine oder andere elektronische Hilfsmittel zur Suche nach fremden Informationen bereitstellt, ist für die abgefragten Informationen nicht verantwortlich, sofern er
1. | die Übermittlung der abgefragten Informationen nicht veranlasst, | |||||||||
2. | den Empfänger der abgefragten Informationen nicht auswählt und | |||||||||
3. | die abgefragten Informationen weder auswählt noch verändert. |
(2) Abs. 1 ist nicht anzuwenden, wenn die Person, von der die abgefragten Informationen stammen, dem Diensteanbieter untersteht oder von ihm beaufsichtigt wird.
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