Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.08.2026
Im Sinne dieses Vertrags bedeutet, soweit nichts anderes darin bestimmt ist,
a)Litera a„Person“: jede natürliche Person, die ihre Tätigkeit ganz oder teilweise in den Hoheitsgebieten der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet ausübt, das in dem entsprechenden Kapitel dieses Vertrags bezeichnet ist;
b)Litera b„Unternehmen“: jedes Unternehmen oder jede Einrichtung, die ihre Tätigkeit ganz oder teilweise in den Hoheitsgebieten der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet ausübt, das in dem entsprechenden Kapitel dieses Vertrags bezeichnet ist; die öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Stellung der Unternehmen und Einrichtungen spielt dabei keine Rolle.
In Kraft seit 01.01.1995 bis 31.12.9999
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