Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.08.2026
Die Gemeinschaft führt ein enges Zusammenwirken mit der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung herbei; die Einzelheiten werden im gegenseitigen Einvernehmen festgelegt.
In Kraft seit 01.01.1995 bis 31.12.9999
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