Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.08.2026
Die Gemeinschaft genießt im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten die zur Erfüllung ihrer Aufgabe erforderlichen Vorrechte und Befreiungen nach Maßgabe des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union.
In Kraft seit 01.12.2009 bis 31.12.9999
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