§ 4 DGV 2018 Verwendungsgruppen M BUO und M ZUO

DGV 2018 - Dienstgradeverordnung 2018

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
  1. (1)Absatz eins,Für Militärpersonen der Verwendungsgruppe M BUO sind folgende Dienstgrade vorgesehen:

Funktion

erforderliches

Besoldungsdienstalter

Erfordernisse

Dienstgrad

Ernennung/Überstellung

-

 

Wachtmeister

9 Jahre

 

Oberwachtmeister

Abs. 3 Z 1Absatz 3, Ziffer eins

GL

13 Jahre

Abs. 3 Z 2Absatz 3, Ziffer 2

Stabswachtmeister

ab FG 1

-

Abs. 3 Z 2Absatz 3, Ziffer 2

GL

21 Jahre

Abs. 4 Z 1Absatz 4, Ziffer eins

Oberstabswachtmeister

FG 1

17 Jahre

 

FG 2

15 Jahre

 

ab FG 3

13 Jahre

 

GL

29 Jahre

Abs. 4 Z 2Absatz 4, Ziffer 2

Offiziersstellvertreter

FG 1

25 Jahre

 

FG 2

21 Jahre

 

FG 3 und 4

19 Jahre

 

ab FG 5

17 Jahre

 

FG 2

31 Jahre

 

Vizeleutnant

FG 2

27 Jahre

Abs. 5 Z 2Absatz 5, Ziffer 2

FG 2

25 Jahre

Abs. 5 Z 1Absatz 5, Ziffer eins

FG 3 und 4

25 Jahre

 

ab FG 5

23 Jahre

 

  1. (2)Absatz 2,Ein Dienstgrad wird nur erreicht, wenn alle nach Abs. 1 in Frage kommenden niedrigeren Dienstgrade jeweils mindestens ein Jahr geführt wurden.Ein Dienstgrad wird nur erreicht, wenn alle nach Absatz eins, in Frage kommenden niedrigeren Dienstgrade jeweils mindestens ein Jahr geführt wurden.
In Kraft seit 01.09.2019 bis 31.12.9999
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