§ 3 DGV 2018 Verwendungsgruppe M ZCh

DGV 2018 - Dienstgradeverordnung 2018

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.09.2026
  1. (1)Absatz eins,Für Militärpersonen der Verwendungsgruppe M ZCh sind folgende Dienstgrade vorgesehen:

Erfordernisse/Wartefrist

Dienstgrad

Ernennung in M ZCh

Gefreiter

2 Jahre ab Gefreiter oder Abs. 22 Jahre ab Gefreiter oder Absatz 2

Korporal

5 Jahre ab Korporal oder Abs. 35 Jahre ab Korporal oder Absatz 3

Zugsführer

  1. (2)Absatz 2,Die Wartefrist von zwei Jahren zur Erreichung des Dienstgrades Korporal wird ersetzt durch
In Kraft seit 01.10.2020 bis 31.12.9999
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