Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.09.2026
(1)Absatz eins,Für Militärpersonen der Verwendungsgruppe M ZCh sind folgende Dienstgrade vorgesehen:
Erfordernisse/Wartefrist
Dienstgrad
Ernennung in M ZCh
Gefreiter
2 Jahre ab Gefreiter oder Abs. 22 Jahre ab Gefreiter oder Absatz 2
Korporal
5 Jahre ab Korporal oder Abs. 35 Jahre ab Korporal oder Absatz 3
Zugsführer
(2)Absatz 2,Die Wartefrist von zwei Jahren zur Erreichung des Dienstgrades Korporal wird ersetzt durch
In Kraft seit 01.10.2020 bis 31.12.9999
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