§ 6 DGV 2018 Verwendungsgruppen M BO 2 und M ZO 2

DGV 2018 - Dienstgradeverordnung 2018

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
  1. (1)Absatz eins,Für Militärpersonen der Verwendungsgruppe M BO 2 sind folgende Dienstgrade vorgesehen:

Funktion

erforderliches

Besoldungsdienstalter

Dienstgrad

Ernennung/Überstellung

Leutnant

 

3 Jahre und sechs Monate

Oberleutnant

GL

9 Jahre und sechs Monate

Hauptmann

ab FG 1

7 Jahre und sechs Monate

FG 1

17 Jahre und sechs Monate

Major

FG 2

15 Jahre und sechs Monate

ab FG 3

13 Jahre und sechs Monate

FG 2 und 3

23 Jahre und sechs Monate

Oberstleutnant

FG 4 und 5

21 Jahre und sechs Monate

ab FG 6

19 Jahre und sechs Monate

FG 5

27 Jahre und sechs Monate

Oberst

FG 6 und 7

25 Jahre und sechs Monate

ab FG 8

23 Jahre und sechs Monate

  1. (2)Absatz 2,Ein Dienstgrad wird nur erreicht, wenn alle nach Abs. 1 in Frage kommenden niedrigeren Dienstgrade jeweils mindestens ein Jahr geführt wurden.Ein Dienstgrad wird nur erreicht, wenn alle nach Absatz eins, in Frage kommenden niedrigeren Dienstgrade jeweils mindestens ein Jahr geführt wurden.
In Kraft seit 28.06.2018 bis 31.12.9999
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