§ 3 DGV 2018 Verwendungsgruppe M ZCh

Dienstgradeverordnung 2018

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.10.2020 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz eins,Für Militärpersonen der Verwendungsgruppe M ZCh sind folgende Dienstgrade vorgesehen:

Erfordernisse/Wartefrist

Dienstgrad

Ernennung in M ZCh

Gefreiter

2 Jahre ab Gefreiter oder Abs. 22 Jahre ab Gefreiter oder Absatz 2

Korporal

5 Jahre ab Korporal oder Abs. 35 Jahre ab Korporal oder Absatz 3

Zugsführer

  1. (2)Absatz 2,Die Wartefrist von zwei Jahren zur Erreichung des Dienstgrades Korporal wird ersetzt durch

Stand vor dem 30.09.2020

In Kraft vom 01.09.2019 bis 30.09.2020
  1. (1)Absatz eins,Für Militärpersonen der Verwendungsgruppe M ZCh sind folgende Dienstgrade vorgesehen:

Erfordernisse/Wartefrist

Dienstgrad

Ernennung in M ZCh

Gefreiter

2 Jahre ab Gefreiter oder Abs. 22 Jahre ab Gefreiter oder Absatz 2

Korporal

5 Jahre ab Korporal oder Abs. 35 Jahre ab Korporal oder Absatz 3

Zugsführer

  1. (2)Absatz 2,Die Wartefrist von zwei Jahren zur Erreichung des Dienstgrades Korporal wird ersetzt durch

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