Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
Abweichungen
Der Fachausschuss für technische Fragen ist zuständig für den Erlass von Richtlinien oder verbindlichen Bestimmungen für Abweichungen von strukturellen und funktionalen ETV.
Die Richtlinien und Bestimmungen sind in Anlage B dieser Einheitlichen Rechtsvorschriften enthalten.
In Kraft seit 01.07.2015 bis 31.12.9999
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