§ 4 CEMT-VV Kundmachung

CEMT-VV - CEMT-Genehmigungs-Vergabeverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026

Die Zahl der der Republik Österreich auf Grund der aktuellen Beschlüsse des Rates der CEMT zustehenden CEMT-Genehmigungen und die Zahl der jährlich vergebenen CEMT-Genehmigungen ist durch Verlautbarung in der offiziellen Zeitschrift des Fachverbandes und der Fachgruppen des Güterbeförderungsgewerbes kundzumachen.

In Kraft seit 02.08.2016 bis 31.12.9999
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