§ 21 BVO 2022 Schlussbestimmungen

BVO 2022 - Veterinärbehördliche Binnenmarktverordnung 2022

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
Unberührt bleibende Vorschriften

Durch diese Verordnung werden nicht berührt:

  1. 1.Ziffer einsVerbote und Beschränkungen auf Grund der §§ 27 und 28 TGG 2024;Verbote und Beschränkungen auf Grund der Paragraphen 27 und 28 TGG 2024;
  2. 2.Ziffer 2nationale zwischenstaatliche Tierseuchenübereinkommen.
In Kraft seit 01.03.2025 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 21 BVO 2022


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 21 BVO 2022 selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 21 BVO 2022


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 21 BVO 2022


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 21 BVO 2022 eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
§ 20 BVO 2022
§ 22 BVO 2022