§ 23 BVO 2022 Verweisungen

BVO 2022 - Veterinärbehördliche Binnenmarktverordnung 2022

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026

Soweit in dieser Verordnung auf Bundesgesetze oder Verordnungen des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentschutz oder auf Bestimmungen gemäß § 1 Abs. 3 verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden. Soweit in dieser Verordnung auf Bundesgesetze oder Verordnungen des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentschutz oder auf Bestimmungen gemäß Paragraph eins, Absatz 3, verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

In Kraft seit 19.10.2022 bis 31.12.9999
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