Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 13.08.2026
Anwendbarkeit von Bestimmungen des BVergG 2018
Das 1. Hauptstück des 4. Teiles des BVergG 2018 gilt auch für Rechtsschutzverfahren gemäß diesem Bundesgesetz.
In Kraft seit 21.08.2018 bis 31.12.9999
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