§ 120 BVergGKonz 2018 Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen

BVergGKonz 2018 - Bundesvergabegesetz Konzessionen 2018

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 13.08.2026

Das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen, ABl. Nr. L 336 vom 23.12.1994 S. 273, bleibt unberührt. Das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen, Amtsblatt Nummer L 336 vom 23.12.1994 Seite 273, bleibt unberührt.

In Kraft seit 21.08.2018 bis 31.12.9999
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