Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.08.2026
Alle Datenquellen sind unter Angabe der für die Herausgabe der Daten verantwortlichen Stelle und des Bezugszeitpunktes (Bezugszeitraumes) der Daten aufzulisten. Das für die Berechnung verwendete EDV-Programm ist anzugeben.
In Kraft seit 06.04.2006 bis 31.12.9999
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