§ 13 Bundes-LärmV Schlussbestimmung

Bundes-LärmV - Bundes-Umgebungslärmschutzverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.08.2026
Bezugnahme auf Rechtsakte der Europäischen Union

Durch diese Verordnung werden die Anhänge I bis VI der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm, ABl. Nr. L 189 vom 18.07.2002 S. 12, zuletzt geändert durch die Richtlinie (EU) 2021/1226, ABl. L 269 vom 28.07.2021 S. 65, umgesetzt. Durch diese Verordnung werden die Anhänge römisch eins bis römisch sechs der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm, Amtsblatt Nummer L 189 vom 18.07.2002 Seite 12, zuletzt geändert durch die Richtlinie (EU) 2021/1226, Amtsblatt , L 269 vom 28.07.2021 S. 65, umgesetzt.

In Kraft seit 03.10.2023 bis 31.12.9999
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