Anl. 4 Bundes-LärmV

Bundes-LärmV - Bundes-Umgebungslärmschutzverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.08.2026
Zur Bewertung der gesundheitsschädlichen Auswirkungen werden berücksichtigt:
  • Strichaufzählungischämische Herzkrankheit (ischaemic heart disease, IHD) entsprechend den zutreffenden ICD-Codes der von der Weltgesundheitsorganisation herausgegebenen Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme;
  • Strichaufzählungstarke Belästigung (high annoyance, HA);
  • Strichaufzählungstarke Schlafstörung (high sleep disturbance, HSD).

Die gesundheitsschädlichen Auswirkungen werden mit einem der folgenden Werte berechnet:
  • Strichaufzählungdem relativen Risiko (RR) einer gesundheitsschädlichen Auswirkung, definiert als

  • Strichaufzählungdem absoluten Risiko (AR) einer gesundheitsschädlichen Auswirkung, definiert als

In Kraft seit 08.07.2021 bis 31.12.9999
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