§ 3 BSEOG Verfügungen über Geschäftsanteile

BSEOG - Bundessporteinrichtungenorganisationsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 15.08.2026

Mit 1. Jänner 2018 gehen alle Anteilsrechte des Bundes an der Gesellschaft unentgeltlich auf die Bundes-Sport GmbH über; dabei findet § 14 Anwendung. Mit 1. Jänner 2018 gehen alle Anteilsrechte des Bundes an der Gesellschaft unentgeltlich auf die Bundes-Sport GmbH über; dabei findet Paragraph 14, Anwendung.

In Kraft seit 01.01.2018 bis 31.12.9999
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