§ 109 BHV 2013 Elektronische Entrichtungsformen

BHV 2013 - Bundeshaushaltsverordnung 2013

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.09.2026
  1. (1)Absatz eins,Die Entgegennahme und Entrichtung von Zahlungen durch Debitkarte, Kreditkarte oder diesen gleichgestellten Entrichtungsformen ist zulässig, wenn für die Entrichtungsform eine entsprechende Vereinbarung der Bundesministerin für Finanzen oder des Bundesministers für Finanzen mit einem Kreditinstitut besteht und die technisch-organisatorischen Voraussetzungen für die Entrichtungsform gegeben sind. Elektronischen Entrichtungsformen ist insbesondere dann der Vorzug zu geben, wenn dadurch Barzahlungen vermieden werden können. In Fällen, in denen Zahlungen des Bundes unverzüglich zu leisten sind oder in denen die Zahlungsempfängerin oder der Zahlungsempfänger über keine entsprechende Bankverbindung verfügt, hat die Zahlung durch den Bund direkt durch die haushaltsführende Stelle mittels einer Prepaid-Karte zu erfolgen.
  2. (2)Absatz 2,Die zugelassenen Entrichtungsformen werden von der Bundesministerin für Finanzen oder dem Bundesminister für Finanzen festgelegt. Bei der Durchführung von Zahlungen sind die von der Bundesministerin für Finanzen oder dem Bundesminister für Finanzen erlassenen Richtlinien anzuwenden.
  3. (3)Absatz 3,Die für die Entrichtungsform erforderliche technisch-organisatorische Einrichtung erfolgt auf Antrag der haushaltsführenden Stelle im Wege des zuständigen haushaltsleitenden Organs und auf Grundlage der von der Bundesministerin für Finanzen oder dem Bundesminister für Finanzen nach § 111 Abs. 3 BHG 2013 mit dem jeweiligen Kreditinstitut geschlossenen Vereinbarung.Die für die Entrichtungsform erforderliche technisch-organisatorische Einrichtung erfolgt auf Antrag der haushaltsführenden Stelle im Wege des zuständigen haushaltsleitenden Organs und auf Grundlage der von der Bundesministerin für Finanzen oder dem Bundesminister für Finanzen nach Paragraph 111, Absatz 3, BHG 2013 mit dem jeweiligen Kreditinstitut geschlossenen Vereinbarung.
In Kraft seit 01.01.2013 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 109 BHV 2013


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 109 BHV 2013 selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 109 BHV 2013


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 109 BHV 2013


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 109 BHV 2013 eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis BHV 2013 Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 108 BHV 2013
§ 110 BHV 2013