Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.08.2026
Anwendungsbereich
Dieses Bundesgesetz regelt die Gewährung und die Ausübung von Luftverkehrsrechten:
1.Ziffer einsvon und nach Drittstaaten und
2.Ziffer 2innerhalb Österreichs durch Luftfahrtunternehmen aus Drittstaaten.
In Kraft seit 01.11.2008 bis 31.12.9999
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