Burgenländisches Baugesetz 1997 (Bgld. BauG) Fundstelle

Bgld. BauG - Burgenländisches Baugesetz 1997

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 13.10.2024
  1. § 0 heute
  2. § 0 gültig ab 01.03.2024 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 11/2024
  3. § 0 gültig von 01.01.2022 bis 29.02.2024 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 83/2020
  4. § 0 gültig von 01.01.2021 bis 31.12.2021 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 83/2020
  5. § 0 gültig von 17.04.2020 bis 31.12.2020 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 25/2020
  6. § 0 gültig von 11.04.2019 bis 16.04.2020 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 29/2019
  7. § 0 gültig von 01.07.2008 bis 10.04.2019 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 53/2008
  8. § 0 gültig von 19.02.2005 bis 30.06.2008 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 18/2005
  9. § 0 gültig von 01.02.1998 bis 18.02.2005

I. Abschnitt
Allgemeines

§ 1

Geltungsbereich

§ 2

Begriffsbestimmungen

§ 3

Zulässigkeit von Bauvorhaben (Baupolizeiliche Interessen)

§ 3a

Bauerleichterungen bei besonders schützenswerten Bauten

§ 4

Bauverordnung

§ 5

Bebauungsweisen und Abstände

§ 6

Schutzräume

§ 7

Bauprodukte

II. Abschnitt
Anliegerleistungen

§ 8

Grundabtretung für öffentliche Verkehrsflächen

§ 9

Kostenbeiträge für Aufschließungsmaßnahmen

§ 10

Rechtsnatur der Kostenbeiträge, Verfahren

III. Abschnitt
Sonstige Beschränkungen des Eigentumsrechtes

§ 11

Duldung öffentlicher Einrichtungen

§ 12

Zeitweise Benützung fremden Grundes

§ 13

Pflege von Grundstücken im Bauland

IV. Abschnitt
Bauverfahren

§ 14

Auskünfte über maßgebliche Bebauungsgrundlagen

§ 15

Arten von Bauvorhaben

§ 16

Geringfügige Bauvorhaben

§ 17

Bewilligungsverfahren

§ 18

Mündliche Bauverhandlung

§ 18a

Verfahren für Seveso-Betriebe

§ 19

Erlöschen der Baubewilligung

§ 20

Abbruch von Gebäuden

§ 21

Parteien

§ 22

Dingliche Bescheidwirkung

§ 23

Widmungskonformität von Altbauten

§ 23a

Rechtmäßiger Bestand

V. Abschnitt

Durchführung des Bauvorhabens und Bauaufsicht

§ 24

Verantwortlichkeit des Bauwerbers

§ 24a

Verantwortlichkeit des Bauführers

§ 25

Bauüberprüfung durch Organe der Baubehörde

§ 26

Mangelhafte und nichtgenehmigte Bauführung

§ 27

Fertigstellungsanzeige, Schlußüberprüfung

§ 28

Baugebrechen

§ 29

Nachträgliche Vorschreibung von Auflagen

VI. Abschnitt
Baubehörden und Schlußbestimmungen

§ 30

Baubehörden

§ 31

Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde

§ 32

Mitwirkung der Bundespolizei

§ 33

Nichtigerklärung von Bescheiden

§ 34

Strafen

§ 35

Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen

§ 36

Umsetzungs- und Informationsverfahrenshinweis

Anlage

1

In Kraft seit 01.03.2024 bis 31.12.9999
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