§ 3 Bgld. AWG 1993 Feststellungsbescheid

Bgld. AWG 1993 - Bgld. Abfallwirtschaftsgesetz 1993

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.04.2024

Bestehen begründete Zweifel, ob eine Sache Abfall im Sinne dieses Gesetzes ist oder nicht sowie darüber, welcher Abfallart sie zuzuordnen ist, hat die Bezirksverwaltungsbehörde dies von Amts wegen oder auf Antrag des Burgenländischen Müllverbandes, einer Gemeinde oder des Verfügungsberechtigten binnen vier Wochen mit Bescheid festzustellen.

In Kraft seit 01.01.1994 bis 31.12.9999
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