§ 296 B-KUVG

B-KUVG - Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.01.2026
  1. (1)Absatz einsDie §§ 20b Abs. 3 Z 1, § 56 Abs. 6 und 6a sowie 144 Abs. 1a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 105/2025 treten mit xxx in Kraft.Die Paragraphen 20 b, Absatz 3, Ziffer eins,, Paragraph 56, Absatz 6 und 6a sowie 144 Absatz eins a, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 105 aus 2025, treten mit xxx in Kraft.
  2. (2)Absatz 2§ 56 Abs. 6a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 84/2009 tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft.Paragraph 56, Absatz 6 a, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 84 aus 2009, tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft.
In Kraft seit 30.12.2025 bis 31.12.9999
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