Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 06.07.2025
(1)Absatz eins§ 11 Abs. 2 Z 1 in der Fassung des Budgetbegleitgesetzes 2025, BGBl. I Nr. 25/2025, tritt mit 1. Jänner 2026 in Kraft.Paragraph 11, Absatz 2, Ziffer eins, in der Fassung des Budgetbegleitgesetzes 2025, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 25 aus 2025,, tritt mit 1. Jänner 2026 in Kraft.
(2)Absatz 2§ 85b ist in den Kalenderjahren 2026 und 2027 nicht anzuwenden.Paragraph 85 b, ist in den Kalenderjahren 2026 und 2027 nicht anzuwenden.
In Kraft seit 01.07.2025 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 293 B-KUVG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 293 B-KUVG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 293 B-KUVG