§ 296 B-KUVG

Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.04.2026 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz eins,Die §§ 20b Abs. 3 Z 1, § 56 Abs. 6 und 6a sowie 144 Abs. 1a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 105/2025 treten mit xxx1. Jänner 2026 in Kraft.Die Paragraphen 20 b, Absatz 3, Ziffer eins,, Paragraph 56, Absatz 6 und 6a6 a sowie 144 Absatz eins a, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 105 aus 2025, treten mit xxx1. Jänner 2026 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2,§ 56 Abs. 6a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 84/2009 tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft.Paragraph 56, Absatz 6 a, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 84 aus 2009, tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft.

Stand vor dem 31.03.2026

In Kraft vom 30.12.2025 bis 31.03.2026
  1. (1)Absatz eins,Die §§ 20b Abs. 3 Z 1, § 56 Abs. 6 und 6a sowie 144 Abs. 1a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 105/2025 treten mit xxx1. Jänner 2026 in Kraft.Die Paragraphen 20 b, Absatz 3, Ziffer eins,, Paragraph 56, Absatz 6 und 6a6 a sowie 144 Absatz eins a, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 105 aus 2025, treten mit xxx1. Jänner 2026 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2,§ 56 Abs. 6a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 84/2009 tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft.Paragraph 56, Absatz 6 a, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 84 aus 2009, tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft.

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