§ 10 AuBG Verwertbarkeit von Anerkennungsbescheiden und Bewertungsgutachten

AuBG - Anerkennungs- und Bewertungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.08.2026

Anerkennungsbescheide und Bewertungsgutachten sind vom Arbeitsmarktservice für eine zielgerichtete und qualifikationsadäquate Betreuung und Vermittlung von Arbeitskräften mit ausländischen Bildungsabschlüssen oder Berufsqualifikationen zu berücksichtigen.

In Kraft seit 12.07.2016 bis 31.12.9999
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