Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 15.08.2026
Zum Zweck der Gewährung von Fondsmitteln haben die Antragsteller ihren Namen, ihr Geburtsdatum, gegebenenfalls ihre Kontonummer, und den Grund des Ansuchens dem AÖF zu übermitteln.
In Kraft seit 25.05.2018 bis 31.12.9999
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