§ 16 AnDG

AnDG - Antidiskriminierungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.04.2024

Die Landesregierung hat Informationen zu den Freizügigkeitsrechten von Arbeitnehmern der Europäischen Union in deutscher Sprache sowie in einer weiteren Amtssprache der Organe der Europäischen Union bereitzustellen, die verständlich, kostenlos, leicht zugänglich, umfassend und aktuell sind. Insbesondere sind Betroffene über jene Änderungen zu informieren, die sich aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Antidiskriminierungsgesetzes, LGBl.Nr. 16/2017, ergeben.

*) Fassung LGBl.Nr. 16/2017

In Kraft seit 22.02.2017 bis 31.12.9999
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