Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.09.2026
Verweisungen
(1)Absatz eins,Verweisungen in dieser Verordnung auf andere Verordnungen oder auf Bundesgesetze sind als Verweisungen auf die jeweils geltende Fassung zu verstehen.
(2)Absatz 2,Soweit in anderen Bundesgesetzen oder Verordnungen auf Bestimmungen der Allgemeinen Strahlenschutzverordnung – AllgStrSchV, BGBl. II Nr. 191/2006, verwiesen wird, treten an deren Stelle die entsprechenden Bestimmungen dieser Verordnung.Soweit in anderen Bundesgesetzen oder Verordnungen auf Bestimmungen der Allgemeinen Strahlenschutzverordnung – AllgStrSchV, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 191 aus 2006,, verwiesen wird, treten an deren Stelle die entsprechenden Bestimmungen dieser Verordnung.
In Kraft seit 01.08.2020 bis 31.12.9999
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