Anl. 1 ALBV Probenahme- und Analysemethoden

ALBV - Altlastenbeurteilungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026

  • StrichaufzählungÖNORM S 2088-1 „Kontaminierte Standorte – Teil 1: Standortbezogene Beurteilung von Verunreinigungen des Grundwassers bei Altstandorten und Altablagerungen“, ausgegeben am 1. Mai 2018
  • StrichaufzählungÖNORM S 2090 „Bodenluft-Untersuchungen“, ausgegeben am 1. Jänner 2006
  • StrichaufzählungÖNORM S 2091 „Altlasten – Feststoff-Probenahme – Entnahme von Feststoffproben von Altablagerungen und Altstandorten“, ausgegeben am 1. Mai 2006
  • StrichaufzählungÖNORM S 2092 „Altlasten – Grundwasser-Probenahme“, ausgegeben am 1. Juli 2008

In Kraft seit 01.01.2025 bis 31.12.9999
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