Anl. 2 ALBV

ALBV - Altlastenbeurteilungsverordnung

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.09.2026

Tabellen A: Richtwerte für erheblich kontaminierte Altablagerungen und Altstandorte

Tabelle A1: Kontaminationen mit chlorierten Kohlenwasserstoffen (CKW)

 

Intensität/Ausmaß

Fracht Bodenluft 1) 2)
[g/d]
Fracht Bodenluft 1) 2), [g/d]

Summe CKW

50

1)

Die Richtwerte für Stofffrachten bei einem 24-stündigen Bodenluftabsaugversuch gelten nur bei gut durchlässigem Untergrund (kf > 10-5 m/s).

2)

CKW-Fracht, die bei einem 24-stündigen Bodenluftabsaugversuch gemäß ÖNORM S 2090 „Bodenluft-Untersuchungen“, ausgegeben am 1. Jänner 2006, an einer stationären Bodenluftabsaugmessstelle absaugbar ist.

Eine Altablagerung oder ein Altstandort ist erheblich kontaminiert, wenn der Richtwert für die Intensität und das Ausmaß der Kontamination überschritten ist.

Tabelle A2: Kontaminationen mit Mineralöl

 

Intensität

Ausmaß

Gesamtgehalt
[mg/kg TM1)]
Gesamtgehalt, [mg/kg TM1)]

Bodenluft
[mg/m³]
Bodenluft, [mg/m³]

Volumen
[m³]
Volumen, [m³]

Fläche
[m²]
Fläche, [m²]

Kohlenwasserstoff-Index (GC)

500 – 2 000 2)

5 000

Kohlenwasserstoffe (C5 bis C10) 3)

100 4)

 

5 000

BTEX (Benzol, Toluol, Ethylbenzol, Xylole)

25 5)

 

50 4)

 

5 000

Benzol

5)

 

10 4)

 

5 000

Mineralölphase

vorhanden

500

1)

TM … Trockenmasse

2)

Der Richtwert hängt von der stoffgruppenspezifischen Mobilisierbarkeit des Mineralölprodukts ab. Für niedrigsiedende, leicht mobilisierbare Kohlenwasserstoffe (< C22) gilt ein Richtwert von 500 mg/kg, bei einem Anteil von mehr als 80% höhersiedender KW (> C30) gilt ein Richtwert von 2 000 mg/kg.

3)

Der Parameter umfasst die aliphatischen Kohlenwasserstoffe (n- und i-Alkane, cyclo-Alkane, Alkene).

4)

Die Richtwerte für Bodenluftkonzentrationen gelten nur bei gut durchlässigem Untergrund (kf > 10-5 m/s).

5)

Die Richtwerte für Gesamtgehalte von BTEX in Feststoffproben gelten nur bei gering durchlässigem Untergrund (kf < 10-5 m/s).

Eine Altablagerung oder ein Altstandort ist erheblich kontaminiert,

  • Strichaufzählung
In Kraft seit 01.01.2025 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Anl. 2 ALBV


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Anl. 2 ALBV selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Anl. 2 ALBV


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Anl. 2 ALBV


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Anl. 2 ALBV eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Anl. 1 ALBV
Altlastenbeurteilungsverordnung (ALBV) Fundstelle