Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
Die Probenahme und die Untersuchung von Bodenluft-, Feststoff- und Grundwasserproben haben nach dem Stand der Technik zu erfolgen. Insbesondere können die in Anhang 1 genannten Methoden angewendet werden.
In Kraft seit 01.01.2025 bis 31.12.9999
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