Anl. 2 AEV Petrochemie und organische Grundchemikali

AEV Petrochemie und organische Grundchemikali - Begrenzung von Abwasseremissionen aus der Herstellung von Kohlenwasserstoffen und organischen Grundchemikalien

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.09.2026

 

I) Anforderungen an Einleitungen in ein Fließgewässerrömisch eins) Anforderungen an Einleitungen in ein Fließgewässer

II) Anforderungen an Einleitungen in eine öffentliche Kanalisationrömisch zwei) Anforderungen an Einleitungen in eine öffentliche Kanalisation

Allgemeine Parameter

Temperatur

30 °C

35 °C

Fischeitoxizität GF,Ei a)

4

keine Beeinträchtigungen der

biologischen Abbauvorgänge

Abfiltrierbare Stoffe b)

30 mg/L

150 mg/L

pH-Wert

6,5–8,5

6,5–9,5

Anorganische Parameter

Ammonium

ber. als N

20 mg/L

- c)

Nitrit

ber. als N

1 mg/L

10 mg/L

Stickstoff – Gesamter gebundener Stickstoff (TNb)

50 mg/L

- d)

Organische Parameter

Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB)

ber. als O2

50 mg/L

-

  1. a)Litera a
In Kraft seit 15.10.2024 bis 31.12.9999
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