Anl. 2 AEV Petrochemie und organische Grundchemikali

Begrenzung von Abwasseremissionen aus der Herstellung von Kohlenwasserstoffen und organischen Grundchemikalien

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 15.10.2024 bis 31.12.9999

1. Die Parameter Nr. 2, 5 bis 14, 16 bis 19, 21 bis 25, 27 und 28 der Anlage A sind an Hand mengenproportionaler nicht abgesetzter homogenisierter Tagesmischproben zu bestimmen.

2. Die Parameter Nr. 1, 3, 4, 15, 20, 26 und 29 der Anlage A sind an Hand von Stichproben zu bestimmen. Tägliche Häufigkeit und Intervalle der Stichprobenahmen sind in Abhängigkeit vom Abflußverhalten der Abwasserinhaltsstoffe (Eigenschaften) festzulegen; Konzentrationen und Frachten sind mengenproportional zu ermitteln.

3. Die Emissionsbegrenzungen der Parameter Nr. 2, 3, 5 bis 12, 17, 18, 21 bis 27 und 29 der Anlage A beziehen sich auf Gesamtgehalte.

4. Den Emissionsbegrenzungen der Parameter Nr. 17 und 20 der Anlage A liegen folgende oder gleichwertige Analysenmethoden zugrunde. Für einen Parameter Nr. 17 oder 20 der Anlage A gilt eine Analysenmethode als gleichwertig, wenn ihre Bestimmungsgrenze kleiner ist als die Emissionsbegrenzung.

Nr. Parameter Analysenmethode

17

Gesamter gebundener Stickstoff TNI) Anforderungen an Einleitungen in ein Fließgewässerbrömisch eins) Anforderungen an Einleitungen in ein Fließgewässer

DIN 38409-H27, Juli 1992II) Anforderungen an Einleitungen in eine öffentliche Kanalisationrömisch zwei) Anforderungen an Einleitungen in eine öffentliche Kanalisation

Allgemeine Parameter

20Temperatur

Sulfid, leicht freisetzbar30 °C

DIN 38405-D27, Juli 199235 °C

Fischeitoxizität GF,Ei a)

4

keine Beeinträchtigungen der

biologischen Abbauvorgänge

Abfiltrierbare Stoffe b)

30 mg/L

150 mg/L

pH-Wert

6,5–8,5

6,5–9,5

Anorganische Parameter

Ammonium

ber. als N

20 mg/L

- c)

Nitrit

ber. als N

1 mg/L

10 mg/L

Stickstoff – Gesamter gebundener Stickstoff (TNb)

50 mg/L

- d)

Organische Parameter

Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB)

ber. als O2

50 mg/L

-

  1. a)Litera a

Stand vor dem 23.05.2019

In Kraft vom 12.01.2000 bis 23.05.2019

1. Die Parameter Nr. 2, 5 bis 14, 16 bis 19, 21 bis 25, 27 und 28 der Anlage A sind an Hand mengenproportionaler nicht abgesetzter homogenisierter Tagesmischproben zu bestimmen.

2. Die Parameter Nr. 1, 3, 4, 15, 20, 26 und 29 der Anlage A sind an Hand von Stichproben zu bestimmen. Tägliche Häufigkeit und Intervalle der Stichprobenahmen sind in Abhängigkeit vom Abflußverhalten der Abwasserinhaltsstoffe (Eigenschaften) festzulegen; Konzentrationen und Frachten sind mengenproportional zu ermitteln.

3. Die Emissionsbegrenzungen der Parameter Nr. 2, 3, 5 bis 12, 17, 18, 21 bis 27 und 29 der Anlage A beziehen sich auf Gesamtgehalte.

4. Den Emissionsbegrenzungen der Parameter Nr. 17 und 20 der Anlage A liegen folgende oder gleichwertige Analysenmethoden zugrunde. Für einen Parameter Nr. 17 oder 20 der Anlage A gilt eine Analysenmethode als gleichwertig, wenn ihre Bestimmungsgrenze kleiner ist als die Emissionsbegrenzung.

Nr. Parameter Analysenmethode

17

Gesamter gebundener Stickstoff TNI) Anforderungen an Einleitungen in ein Fließgewässerbrömisch eins) Anforderungen an Einleitungen in ein Fließgewässer

DIN 38409-H27, Juli 1992II) Anforderungen an Einleitungen in eine öffentliche Kanalisationrömisch zwei) Anforderungen an Einleitungen in eine öffentliche Kanalisation

Allgemeine Parameter

20Temperatur

Sulfid, leicht freisetzbar30 °C

DIN 38405-D27, Juli 199235 °C

Fischeitoxizität GF,Ei a)

4

keine Beeinträchtigungen der

biologischen Abbauvorgänge

Abfiltrierbare Stoffe b)

30 mg/L

150 mg/L

pH-Wert

6,5–8,5

6,5–9,5

Anorganische Parameter

Ammonium

ber. als N

20 mg/L

- c)

Nitrit

ber. als N

1 mg/L

10 mg/L

Stickstoff – Gesamter gebundener Stickstoff (TNb)

50 mg/L

- d)

Organische Parameter

Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB)

ber. als O2

50 mg/L

-

  1. a)Litera a

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