Anl. 5 AEV Petrochemie und organische Grundchemikali (Begrenzung von Abwasseremissionen aus der Herstellung von Kohlenwasserstoffen und organischen Grundchemikalien) - JUSLINE Österreich
Anl. 5 AEV Petrochemie und organische Grundchemikali
AEV Petrochemie und organische Grundchemikali - Begrenzung von Abwasseremissionen aus der Herstellung von Kohlenwasserstoffen und organischen Grundchemikalien
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 15.09.2026
1.Ziffer einsBei Betrieben bzw. Anlagen gemäß § 1 Abs. 1 bis 3Bei Betrieben bzw. Anlagen gemäß Paragraph eins, Absatz eins bis 3
a)Litera aAnwendung einer integrierten Strategie für das Abwassermanagement und die Abwasserbehandlung, jedenfalls bei IE-Richtlinie-Anlagen, die eine geeignete Kombination von prozessintegrierten Techniken, Techniken zur Rückgewinnung von Schadstoffen an der Quelle sowie Techniken zur Abwasservorbehandlung beinhaltet, basierend auf den Informationen des in lit. b beschriebenen Abwasserkatasters, zur Verminderung der Abwassermenge, der Schadstofffrachten, die der Endbehandlung zugeführt werden, sowie der Emissionen in Gewässer;Anwendung einer integrierten Strategie für das Abwassermanagement und die Abwasserbehandlung, jedenfalls bei IE-Richtlinie-Anlagen, die eine geeignete Kombination von prozessintegrierten Techniken, Techniken zur Rückgewinnung von Schadstoffen an der Quelle sowie Techniken zur Abwasservorbehandlung beinhaltet, basierend auf den Informationen des in Litera b, beschriebenen Abwasserkatasters, zur Verminderung der Abwassermenge, der Schadstofffrachten, die der Endbehandlung zugeführt werden, sowie der Emissionen in Gewässer;
b)Litera bMaßnahmen zur Reduktion von Wasserverbrauch, Abwasseranfall und -verschmutzung sollen jedenfalls bei IE-Richtlinie-Anlagen anhand eines über § 3 Abs. 8 AAEV hinausgehenden Katasters der Wasser- und Abwasserströme im Produktionsprozess geplant werden. Dieser Kataster ist als Teil des Umweltmanagementsystems zu führen, regelmäßig zu überprüfen und hat Informationen über die wesentlichen Prozesse in der Produktion und Informationen über die Abwasserströme in der Produktion zu enthalten:Maßnahmen zur Reduktion von Wasserverbrauch, Abwasseranfall und -verschmutzung sollen jedenfalls bei IE-Richtlinie-Anlagen anhand eines über Paragraph 3, Absatz 8, AAEV hinausgehenden Katasters der Wasser- und Abwasserströme im Produktionsprozess geplant werden. Dieser Kataster ist als Teil des Umweltmanagementsystems zu führen, regelmäßig zu überprüfen und hat Informationen über die wesentlichen Prozesse in der Produktion und Informationen über die Abwasserströme in der Produktion zu enthalten:
–StrichaufzählungReaktionsgleichungen samt Nebenprodukten,
–Strichaufzählungvereinfachte Verfahrensfließbilder und Massenbilanzen, welche Emissionsquellen und Wasserverbrauch/Abwasseranfall aufzeigen,
–StrichaufzählungBeschreibung prozessintegrierter Techniken der Abwasserbehandlung an der Quelle, einschließlich deren Leistungsfähigkeit,
–StrichaufzählungMittelwerte und Schwankungsbreite des Durchflusses und von wasserspezifischen Eigenschaften wie zB pH-Wert, Temperatur, Leitfähigkeit,
–Strichaufzählungdurchschnittliche Konzentrations- und Frachtwerte von an der Messstelle jeweils relevanten Schadstoffen/Parametern und deren Schwankungsbreite wie zB CSB oder TOC, Stickstoff-Komponenten, Phosphor, Chlorid,
–StrichaufzählungInformationen über die zur Erfassung der vorgenannten Informationen implementierte Überwachungsstrategie;
c)Litera cVerminderung des Frischwasserverbrauches und des Abwasseranfalles durch
–Strichaufzählungweitestgehenden Ersatz nasser Kühlverfahren durch Trockenkühlverfahren,
–StrichaufzählungAnwendung des Kreislaufkühlverfahrens bei unerlässlichem Einsatz nasser Kühlverfahren,
–StrichaufzählungEinsatz gereinigter Prozesswässer in den Kreislaufkühlsystemen,
–StrichaufzählungEinsatz wassersparender Reinigungsverfahren (zB Gegenstromwäsche); Kreislaufführung oder Mehrfachverwendung schwachbelasteter wässriger Kondensate oder Wasch- und Spülwässer, erforderlichenfalls unter Einsatz von Zwischenreinigungsmaßnahmen,
–StrichaufzählungEinsatz wasserfreier Verfahren zur Vakuumerzeugung sowie zur Reinigung von Abluft; weitestgehender Verzicht auf den Einsatz von Mischkondensatoren;
d)Litera dErfassung und Ableitung von Niederschlagswasser, Kühlwasser und Abwasser in gesonderten Kanalisationssystemen; vom Abwassersystem weitestgehend gesonderte Erfassung und Entsorgung der Niederschlagswässer jener Oberflächen einer Anlage, auf denen keine oder nur geringe Rohstoff- oder Produktverunreinigungen anfallen;
e)Litera eBevorzugter Einsatz solcher Roh-, Arbeits- und Hilfsstoffe sowie Herstellungsverfahren, die eine Rückgewinnung und stoffliche Verwertung der im Abwasser enthaltenen Roh-, Arbeits- und Hilfsstoffe oder der Herstellungsrückstände erlauben (zB Katalysatoren, Extraktionsmittel, Destillationshilfsmittel. Säuren und Laugen, Waschflüssigkeiten);
f)Litera fEinsatz von Herstellungsverfahren und Katalysatoren mit optimierter Prozessausbeute, welche das Entstehen von Isomerengemischen verhindern, die nachfolgende abwasserintensive Trennoperationen erfordern;
g)Litera gAuftrennung des Abwassers in stark und schwach belastete Teilströme mit gesonderter Erfassung und bevorzugt thermische Verwertung oder Entsorgung hochkonzentrierter Abwässer oder wässriger Rückstände, die nicht gemäß lit. e wieder- oder weiterverwendet werden können;Auftrennung des Abwassers in stark und schwach belastete Teilströme mit gesonderter Erfassung und bevorzugt thermische Verwertung oder Entsorgung hochkonzentrierter Abwässer oder wässriger Rückstände, die nicht gemäß Litera e, wieder- oder weiterverwendet werden können;
h)Litera hBeachtung der ökotoxikologischen Angaben in den Sicherheitsdatenblättern der eingesetzten Roh-, Arbeits- und Hilfsstoffe; Auswahl und bevorzugter Einsatz solcher Stoffe, die selbst keine gefährlichen Eigenschaften gemäß § 30a Abs. 3 Z 7 WRG 1959 aufweisen, bei denen möglichst keine gefährlichen Reaktionsprodukte aus den Herstellungsprozessen zu erwarten sind und welche durch bevorzugt biologische Abwasserreinigungsverfahren eliminiert werden können;Beachtung der ökotoxikologischen Angaben in den Sicherheitsdatenblättern der eingesetzten Roh-, Arbeits- und Hilfsstoffe; Auswahl und bevorzugter Einsatz solcher Stoffe, die selbst keine gefährlichen Eigenschaften gemäß Paragraph 30 a, Absatz 3, Ziffer 7, WRG 1959 aufweisen, bei denen möglichst keine gefährlichen Reaktionsprodukte aus den Herstellungsprozessen zu erwarten sind und welche durch bevorzugt biologische Abwasserreinigungsverfahren eliminiert werden können;
i)Litera iErmittlung und Anwendung der geeigneten Risikomanagementmaßnahmen zur angemessenen Beherrschung der Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt resultierend aus dem Einsatz gefährlicher Stoffe und Gemische gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH);Ermittlung und Anwendung der geeigneten Risikomanagementmaßnahmen zur angemessenen Beherrschung der Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt resultierend aus dem Einsatz gefährlicher Stoffe und Gemische gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907 aus 2006, zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH);
j)Litera jEinsatz von rechnergestützten Maßnahmen zur reaktionstechnischen Überwachung der ablaufenden Herstellungsprozesse zwecks Optimierung der Stoffausbeuten, Minimierung des Anfalles an unerwünschten Nebenprodukten oder Reststoffen und zur frühzeitigen Erkennung von Störungen;
k)Litera kAbpuffern von hydraulischen Belastungsstößen und Schmutzfrachtspitzen durch Mengenausgleich;
l)Litera lBereitstellung einer angemessenen Rückhaltekapazität für Abwässer, die unter den von normalen Betriebsbedingungen abweichenden Bedingungen anfallen; Dimensionierung der Rückhaltekapazitäten auf Basis einer Risikobewertung unter Berücksichtigung relevanter Faktoren, wie zB Schadstoffart, Auswirkungen auf die weitere Behandlung und die betreffende Umgebung; Durchführung angemessener weiterer Maßnahmen (zB Steuerung, Behandlung, Wiederverwendung);
m)Litera mÜberwachung maßgeblicher Prozessparameter der Vor- und Endbehandlung der Abwasserströme, insbesondere kontinuierliche Überwachung des Abwasserdurchflusses, des pH-Wertes und der Temperatur an maßgeblichen Messstellen (zB im Zulauf der Behandlungsanlagen);
n)Litera nEinsatz physikalischer, chemischer oder physikalisch-chemischer Abwasserreinigungsverfahren oder deren Kombinationen (zB Sedimentation, Neutralisation, Flotation, Fällung/Flockung, Strippung, Adsorption/Absorption, Extraktion, Oxidation/Reduktion, Membranverfahren) für Abwasserteilströme oder für das Gesamtabwasser bei Direkt- und Indirekteinleitern; Einsatz biologischer Abwasserreinigungsverfahren mit Kohlenstoffentfernung, Nitrifikation sowie Stickstoff- und Phosphorentfernung bei Direkteinleitern;
o)Litera ovom Abwasser gesonderte Erfassung und Verwertung von Rückständen aus der Produktion oder Verarbeitung sowie von Rückständen aus der Abwasserreinigung oder deren Entsorgung als Abfall (Abfallwirtschaftsgesetz 2002, BGBl. I Nr. 102/2002);vom Abwasser gesonderte Erfassung und Verwertung von Rückständen aus der Produktion oder Verarbeitung sowie von Rückständen aus der Abwasserreinigung oder deren Entsorgung als Abfall (Abfallwirtschaftsgesetz 2002, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 102 aus 2002,);
p)Litera pbei Direkteinleitung des Gesamtabwassers aus Betrieben und Anlagen gemäß § 1 Abs. 1 bis 3 Überwachung der folgenden Parameter mit der angegebenen Mindesthäufigkeit:bei Direkteinleitung des Gesamtabwassers aus Betrieben und Anlagen gemäß Paragraph eins, Absatz eins bis 3 Überwachung der folgenden Parameter mit der angegebenen Mindesthäufigkeit:
–Strichaufzählungmonatliche Messung des Parameters Blei,
–Strichaufzählungmonatliche Messung anderer Metalle, wenn sie in der wasserrechtlichen Bewilligung begrenzt werden.
Die produktionsspezifischen Maßnahmen der folgenden Z 2 bis 12 sind jeweils zusätzlich zu den Maßnahmen der Z 1 in Betracht zu ziehen. Jedenfalls sind sie bei Betrieben und Anlagen zu treffen, welche die jeweiligen Chemikalien in kontinuierlichen Prozessen herstellen, wenn die gesamte Herstellungskapazität in Bezug auf diese Chemikalien 20 kt/Jahr überschreitet.Die produktionsspezifischen Maßnahmen der folgenden Ziffer 2 bis 12 sind jeweils zusätzlich zu den Maßnahmen der Ziffer eins, in Betracht zu ziehen. Jedenfalls sind sie bei Betrieben und Anlagen zu treffen, welche die jeweiligen Chemikalien in kontinuierlichen Prozessen herstellen, wenn die gesamte Herstellungskapazität in Bezug auf diese Chemikalien 20 kt/Jahr überschreitet.
2.Ziffer 2Bei Betrieben bzw. Anlagen gemäß § 1 Abs. 1 zur Herstellung von kurzkettigen OlefinenBei Betrieben bzw. Anlagen gemäß Paragraph eins, Absatz eins, zur Herstellung von kurzkettigen Olefinen
a)Litera aMaximierung der Rückgewinnung von Kohlenwasserstoffen aus dem Quenchwasser der ersten Stufe der Fraktionierung und dessen Wiederverwendung im Prozessdampferzeugungssystem zur Vermeidung oder Verminderung der Menge an organischen Verbindungen und Abwasser, die der Abwasserbehandlung zugeführt wird;
b)Litera bVerringerung der organischen Fracht der verbrauchten alkalischen Waschflüssigkeit aus der Entfernung von H2S aus den Spaltgasen durch Strippung;
c)Litera cAnwendung einer oder einer Kombination der folgenden Techniken zur Vermeidung oder Verminderung der der Abwasserbehandlung zugeführten Menge an Sulfiden aus der verbrauchten alkalischen Waschflüssigkeit, die bei der Beseitigung saurer Gase aus den Spaltgasen anfällt:
–StrichaufzählungMaximierung der Anwendung der Aminwäsche zur Beseitigung saurer Gase,
–StrichaufzählungOxidation.
3.Ziffer 3Bei Betrieben bzw. Anlagen gemäß § 1 Abs. 1 zur Herstellung von AromatenBei Betrieben bzw. Anlagen gemäß Paragraph eins, Absatz eins, zur Herstellung von Aromaten
a)Litera aVerminderung der Menge an organischen Verbindungen und Abwasser, die der Abwasserbehandlung aus Anlagen zur Aromatenextraktion zugeführt wird, durch Verwendung trockener Lösemittel oder, im Falle nasser Lösemittel, durch Verwendung eines geschlossenen Systems für die Rückgewinnung und Wiederverwendung von Wasser;
b)Litera bVerminderung der Abwassermenge und der organischen Fracht, die der Abwasserbehandlung zugeführt wird, durch geeignete Kombination der folgenden Techniken:
–StrichaufzählungWasserfreie Vakuumerzeugung,
–StrichaufzählungTrennung der Abwasserströme an der Quelle,
–StrichaufzählungFlüssigphasentrennung mit Rückgewinnung von Kohlenwasserstoffen,
–StrichaufzählungStrippen mit Rückgewinnung von Kohlenwasserstoffen,
–StrichaufzählungWiederverwendung von Wasser.
4.Ziffer 4Bei Betrieben bzw. Anlagen gemäß § 1 Abs. 1 zur Herstellung von Ethylbenzol und Styrol-MonomerBei Betrieben bzw. Anlagen gemäß Paragraph eins, Absatz eins, zur Herstellung von Ethylbenzol und Styrol-Monomer
a)Litera aVerringerung des Abwasseranfalls bei der Dehydrierung von Ethylbenzol und Maximierung der Rückgewinnung organischer Verbindungen durch geeignete Kombination der folgenden Techniken:
–StrichaufzählungWiederverwendung des Wassers aus Dampf-Strippen bzw. Adsorption;
b)Litera bVerminderung der Emissionen organischer Peroxide aus der Oxidationsanlage in Gewässer und zum Schutz der nachgelagerten biologischen Abwasserbehandlungsanlage bei der Herstellung von Styrol-Monomer in Kuppelproduktion mit Propylenoxid durch Vorbehandlung von Abwasser, das organische Peroxide enthält, mittels Hydrolyse vor Vermischung mit anderen Abwasserströmen und Einleitung in die biologische Endbehandlungsanlage.
5.Ziffer 5Bei Betrieben bzw. Anlagen gemäß § 1 Abs. 1 zur Herstellung von FormaldehydBei Betrieben bzw. Anlagen gemäß Paragraph eins, Absatz eins, zur Herstellung von FormaldehydVermeidung oder Verminderung der Abwassermenge und der organischen Fracht, die der weiteren Abwasserbehandlung zugeführt wird, durch Anwendung einer oder der beiden folgenden Techniken:
a)Litera aWiederverwendung von Wasser zB aus Reinigungsvorgängen, Überläufen/Leckagen und Kondensaten vorwiegend zum Einstellen der Formaldehydkonzentration im Produkt,
b)Litera bUmwandlung von Formaldehyd in andere, weniger toxische Stoffe, zB durch Zugabe von Natriumsulfit oder durch Oxidation.
6.Ziffer 6Bei Betrieben bzw. Anlagen gemäß § 1 Abs. 1 zur Herstellung von Ethylenoxid und EthylenglykolenBei Betrieben bzw. Anlagen gemäß Paragraph eins, Absatz eins, zur Herstellung von Ethylenoxid und EthylenglykolenReduzierung der Abwassermenge und Verminderung der organischen Fracht, die der Abwasserendbehandlung aus der Produktreinigung zugeführt wird durch Anwendung einer oder der beiden folgenden Techniken:
a)Litera aWiederverwendung der Spülströme aus der Ethylenoxid-Anlage in der Ethylenglykol-Anlage,
b)Litera bDestillation zur Aufkonzentrierung wässriger Ströme zur Glykolrückgewinnung oder ihrer Entsorgung (zB durch Verbrennung anstelle der Ableitung als Abwasser) bzw. zur teilweisen Wiederverwendung/Kreislaufführung von Wasser.
7.Ziffer 7Bei Betrieben bzw. Anlagen gemäß § 1 Abs. 1 zur Herstellung von PhenolBei Betrieben bzw. Anlagen gemäß Paragraph eins, Absatz eins, zur Herstellung von Phenol
a)Litera aVerminderung der Emissionen organischer Peroxide aus der Oxidationsanlage in Gewässer und, sofern erforderlich, zum Schutz der nachgelagerten biologischen Abwasserbehandlungsanlage durch Vorbehandlung von Abwasser, das organische Peroxide enthält, mittels Hydrolyse, vor Vermischung mit anderen Abwasserströmen und Einleitung in die biologische Endbehandlungsanlage, sodass am Auslass der Anlage zum Abbau von Peroxiden eine Konzentration von < 100 mg/L für die Summe der organischen Peroxide, angegeben als Cumolhydroperoxid, erzielt wird (Mittelwert von mindestens drei Einzelmessungen im Abstand von jeweils mindestens 30 Minuten; Mindesthäufigkeit der Überwachung einmal täglich; die Überwachung kann auf viermal im Jahr reduziert werden, sofern durch die Kontrolle der Prozessparameter, z. B. pH- Wert, Temperatur und Verweilzeit, eine ausreichende Leistung der Hydrolyse nachgewiesen wird);
b)Litera bVerminderung der organischen Fracht, die der Abwasserweiterbehandlung aus der Spaltanlage und der Destillationsanlage zugeführt wird, durch Rückgewinnung von Phenol und sonstigen organischen Verbindungen (zB Aceton) mittels Extraktion und anschließendem Strippen.
8.Ziffer 8Bei Betrieben bzw. Anlagen gemäß § 1 Abs. 1 zur Herstellung von EthanolaminenBei Betrieben bzw. Anlagen gemäß Paragraph eins, Absatz eins, zur Herstellung von EthanolaminenVermeidung oder Verminderung von Emissionen von organischen Stoffen aus den Vakuumsystemen in Gewässer durch Anwendung einer oder einer Kombination der folgenden Techniken:
a)Litera awasserfreie Vakuumerzeugung,
b)Litera bEinsatz von Wasserring-Vakuumpumpen mit Kreislaufführung des Sperrwassers,
c)Litera cWiederverwendung wässriger Ströme aus Vakuumsystemen im Prozess,
9.Ziffer 9Bei Betrieben bzw. Anlagen gemäß § 1 Abs. 1 zur Herstellung von Toluoldiisocyanat (TDI) aus Toluol über Dinitrotoluol (DNT) und Toluoldiamin (TDA) und zur Herstellung von Methylendiphenyldiisocyanat (MDI) aus Anilin über Methylendiphenyldiamin (MDA)Bei Betrieben bzw. Anlagen gemäß Paragraph eins, Absatz eins, zur Herstellung von Toluoldiisocyanat (TDI) aus Toluol über Dinitrotoluol (DNT) und Toluoldiamin (TDA) und zur Herstellung von Methylendiphenyldiisocyanat (MDI) aus Anilin über Methylendiphenyldiamin (MDA)
a)Litera aVerminderung der Fracht von Nitrit, Nitrat und organischen Verbindungen, die der Abwasserbehandlung aus der DNT-Anlage zugeführt wird, durch Rückgewinnung von Einsatzstoffen, der Verringerung der Abwassermenge und der Wiederverwendung von Wasser mittels einer geeigneten Kombination der folgenden Techniken:
–StrichaufzählungVerwendung von hochkonzentrierter Salpetersäure,
–StrichaufzählungOptimierung der Regenerierung verbrauchter Säure aus der Nitrierungsreaktion zur parallelen Rückgewinnung und Wiederverwendung von Wasser und organischen Stoffen,
–StrichaufzählungWiederverwendung von Prozesswasser für die DNT-Wäsche,
–StrichaufzählungWiederverwendung von Wasser aus der ersten Waschstufe im Prozess,
–StrichaufzählungMehrfachnutzung und Kreislaufführung von Wasser durch Wiederverwendung von Wasch- und Spülwasser und Wasser aus der Apparatereinigung, zB in der mehrstufigen Gegenstromwäsche der organischen Phase;
b)Litera bVerminderung der Fracht biologisch schlecht abbaubarer organischer Verbindungen, die aus der DNT-Anlage der weiteren Abwasserbehandlung zugeführt wird, durch Vorbehandlung des Abwassers mittels einer oder beider der folgenden Techniken:
–StrichaufzählungExtraktion,
–StrichaufzählungChemische Oxidation;
c)Litera cAnwendung der in lit. a und b beschriebenen Maßnahmen, sodass am Auslass der Abwasservorbehandlungsanlage nach der DNT-Anlage vor der weiteren Abwasserbehandlung im Monatsmittel eine produktspezifische Fracht an TOC von < 1 kg/t DNT und eine produktspezifische Abwassermenge von < 1 m3/t DNT erzielt werden;Anwendung der in Litera a und b beschriebenen Maßnahmen, sodass am Auslass der Abwasservorbehandlungsanlage nach der DNT-Anlage vor der weiteren Abwasserbehandlung im Monatsmittel eine produktspezifische Fracht an TOC von < 1 kg/t DNT und eine produktspezifische Abwassermenge von < 1 m3/t DNT erzielt werden;
d)Litera dVerminderung des Abwasseranfalls und der organischen Fracht, die der Abwasserbehandlung aus der TDA-Anlage zugeführt wird, durch Eindampfen, Strippung und Extraktion und soweit möglich Wiederverwendung des anfallenden Wassers im Prozess oder in sonstigen Prozessen (zB in einer DNT-Anlage), sodass in der Ableitung aus der TDA-Anlage zur Abwasserbehandlung im Monatsmittel eine produktspezifische Abwassermenge von < 1 m3/t TDA erzielt wird;
e)Litera eVermeidung oder Verminderung der organischen Fracht, die der Abwasserendbehandlung aus MDI- und/oder TDI-Anlagen zugeführt wird, durch Rückgewinnung von Lösemitteln und der Wiederverwendung von Wasser durch die Optimierung der Anlagenkonstruktion und des Anlagenbetriebs, sodass in der Abwasserableitung aus einer TDI- oder MDI-Anlage zur Abwasserbehandlung im Monatsmittel eine produktspezifische Fracht an TOC von < 0,5 kg/t TDI oder MDI erzielt wird (dieser Wert bezieht sich auf das Zielprodukt ohne Einrechnung der Rückstände, wie es bei der Festlegung der Anlagenkapazität zugrunde gelegt wird);
f)Litera fVerminderung der organischen Fracht, die der weiteren Abwasserbehandlung aus einer MDA-Anlage zugeführt wird, durch Rückgewinnung organischer Stoffe mittels einer der folgenden Techniken oder einer Kombination der folgenden Techniken:
–StrichaufzählungEindampfung zur Vereinfachung der Anwendung der Extraktion,
–StrichaufzählungExtraktion zur Rückgewinnung/Entfernung von MDA,
–StrichaufzählungDampf-Strippen oder Destillation zur Rückgewinnung/Entfernung von Anilin und Methanol;
g)Litera gÜberwachung der folgenden Parameter mit der angegebenen Mindesthäufigkeit:
–Strichaufzählungam Auslass der Abwasservorbehandlungsanlage der DNT-Anlage: wöchentliche Messung des Parameters TOC (bei diskontinuierlicher Ableitung von Abwasser: einmalige Messung pro Ableitung),
–Strichaufzählungam Auslass der MDI- und/oder TDI-Anlage: monatliche Messung des Parameters TOC,
–Strichaufzählungam Auslass der Abwasserendbehandlung der MDA-Anlage: monatliche Messung des Parameters Anilin,
–Strichaufzählungam Auslass der MDI- und/oder TDI-Anlage: monatliche Messung des Parameters chlorierte Lösungsmittel.
10.Ziffer 10Bei Betrieben bzw. Anlagen gemäß § 1 Abs. 1 zur Herstellung von Ethylendichlorid (EDC) durch direkte Chlorierung von Ethylen oder durch Oxychlorierung von Ethylen mit Chlorwasserstoff und Sauerstoff und zur Herstellung von Vinylchloridmonomer (VCM)Bei Betrieben bzw. Anlagen gemäß Paragraph eins, Absatz eins, zur Herstellung von Ethylendichlorid (EDC) durch direkte Chlorierung von Ethylen oder durch Oxychlorierung von Ethylen mit Chlorwasserstoff und Sauerstoff und zur Herstellung von Vinylchloridmonomer (VCM)
a)Litera aVerminderung der der Abwasserweiterbehandlung zugeführten Fracht chlorierter Verbindungen durch Hydrolyse im alkalischen pH-Bereich, um Chloralhydrat aus dem Oxychlorierungsprozess zu zersetzen, und gemeinsame Entfernung von EDC, VCM und des gebildeten Chloroforms durch Strippen möglichst nahe am Entstehungsort, sodass am Auslass des Abwasser-Strippers im Monatsmittel eine Konzentration von EDC 0,1 – 0,4 mg/L und von VCM < 0,05 mg/L erzielt wird (der Monatsmittelwert wird aus den jeweiligen Tagesmittelwerten berechnet; der Tagesmittelwert wird aus mindestens drei Einzelmessungen im Abstand von jeweils mindestens 30 Minuten bestimmt);
b)Litera bVerminderung der Emissionen von Polychlorierten Dibenzodioxinen und -furanen und Kupfer aus der Oxychlorierungsanlage durch Anwendung einer der folgenden prozessintegrierten Techniken
–StrichaufzählungAuslegung der Oxychlorierungsreaktion zur Verminderung des Austrages von Katalysatorpartikeln am Kolonnenkopf bei Einsatz eines Festbettkatalysators,
–StrichaufzählungVerminderung der Katalysatorverluste aus dem Reaktor und des Eintrages in das Abwasser durch Einsatz eines Zyklones oder eines Trockenfiltersystems zur Katalysatorabtrennung bei Einsatz eines Wirbelschicht-Katalysators,
sodass im Abwasser am Auslass der Vorbehandlungsanlage zur Feststoffabtrennung der Wirbelschicht-Oxychlorierungsanlage im Jahresmittel für Kupfer eine Konzentration im Bereich von 0,4-0,6 mg/L, für Polychlorierte Dibenzodioxine und -furane eine Konzentration von < 0,8 ng/L Toxizitätsäquivalente und für Abfiltrierbare Stoffe eine Konzentration im Bereich von 10-30 mg/L erzielt wird;
c)Litera cVerminderung der Emissionen von Polychlorierten Dibenzodioxinen und -furanen und Kupfer aus Wirbelschicht-Oxychlorierungsanlage in Gewässer durch Anwendung einer geeigneten Kombination der folgenden Techniken zur Abwasservorbehandlung:
–StrichaufzählungChemische Fällung zur Entfernung von gelöstem Kupfer,
–StrichaufzählungKoagulation und Flockung,
–StrichaufzählungMembranfiltration (Mikro- oder Ultrafiltration);
d)Litera dÜberwachung der folgenden Parameter mit der angegebenen Mindesthäufigkeit:
–Strichaufzählungam Auslass des Abwasser-Strippers bei allen Anlagen: tägliche Messung der Parameter EDC und VCM (lit. a)),am Auslass des Abwasser-Strippers bei allen Anlagen: tägliche Messung der Parameter EDC und VCM (Litera a,)),
–Strichaufzählungam Auslass der Vorbehandlungsanlage zur Feststoffabtrennung bei Wirbelschicht- Oxychlorierungsanlage: tägliche Messung der Parameter Kupfer und Abfiltrierbare Stoffe (die Mindesthäufigkeit der Überwachung kann auf eine Überwachung pro Monat reduziert werden, sofern durch häufige Überwachung sonstiger Parameter zB durch kontinuierliche Messung der Trübung kontrolliert wird, dass die Leistung der Feststoff- und Kupferentfernung ausreicht); vierteljährliche Messung des Parameters Polychlorierte Dibenzodioxane und -furane (lit. b)).am Auslass der Vorbehandlungsanlage zur Feststoffabtrennung bei Wirbelschicht- Oxychlorierungsanlage: tägliche Messung der Parameter Kupfer und Abfiltrierbare Stoffe (die Mindesthäufigkeit der Überwachung kann auf eine Überwachung pro Monat reduziert werden, sofern durch häufige Überwachung sonstiger Parameter zB durch kontinuierliche Messung der Trübung kontrolliert wird, dass die Leistung der Feststoff- und Kupferentfernung ausreicht); vierteljährliche Messung des Parameters Polychlorierte Dibenzodioxane und -furane (Litera b,)).
11.Ziffer 11Bei Betrieben bzw. Anlagen gemäß § 1 Abs. 2 zur Herstellung von MelaminBei Betrieben bzw. Anlagen gemäß Paragraph eins, Absatz 2, zur Herstellung von Melamin
a)Litera aVerminderung des Abwasseranfalles durch
–StrichaufzählungEinrichtung weitestgehend geschlossener Kreisläufe zur Rückführung von Mutterlaugen und wässrigen Kondensaten in die Produktionsprozesse,
–StrichaufzählungWeiterverwendung von Abwasser oder wässrigen Kondensaten eines Herstellungsprozesses in einem anderen Herstellungsprozess (Abwasserverbundwirtschaft);
b)Litera bVakuumerzeugung mit wasserfreien Verfahren oder mit Kreislaufführung des Sperrwassers; konsequente Anwendung indirekter Kühlverfahren; Verzicht auf den Einsatz von Mischkondensatoren;
c)Litera cEinsatz mehrstufiger Wäscher in der nassen Abluftreinigung;
d)Litera dEinsatz der freigesetzten Reaktionswärme in der Wasserverdampfung;
e)Litera eWeitgehende Nutzung der in Abwasserströmen enthaltenen Wärme zB zur Vorwärmung;
g)Litera gThermische Hydrolyse und Strippung und/oder biologischer Abbau in einer adaptierten Abwasserreinigungsanlage zur Abwasservorbehandlung des Prozessabwassers aus der Melaminherstellung bei Einleitung in eine öffentliche Kanalisation;
h)Litera hVollständiger Abbau durch thermische Hydrolyse und Strippung des Prozessabwassers aus der Melaminherstellung bei Einleitung in ein Fließgewässer.
12.Ziffer 12Bei Betrieben bzw. Anlagen gemäß § 1 Abs. 3 zur Herstellung von WasserstoffperoxidBei Betrieben bzw. Anlagen gemäß Paragraph eins, Absatz 3, zur Herstellung von Wasserstoffperoxid
a)Litera aVerminderung der Abwassermenge und der organischen Fracht, die der Abwasserbehandlung zugeführt wird, durch Anwendung der beiden folgenden Techniken:
–StrichaufzählungOptimierte Flüssigphasentrennung durch geeignete Konzentration und Betriebsweise,
–StrichaufzählungWiederverwendung von Wasser zB aus der Reinigung oder Flüssigphasentrennung.
b)Litera bVermeidung oder Verminderung der Emissionen von biologisch schlecht eliminierbaren organischen Verbindungen in Gewässer (wenn die Verringerung der aus der Wasserstoffperoxidanlage stammenden TOC-Fracht mittels biologischer Abwasserbehandlung weniger als 90% beträgt) durch Anwendung einer der folgenden Techniken
–StrichaufzählungAdsorption der schlecht abbaubaren organischen Verbindungen vor Einleitung des Abwassers in die biologische Abwasserbehandlung,
–StrichaufzählungAbwasserverbrennung.
In Kraft seit 15.10.2024 bis 31.12.9999
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