Anl. 3 AEV Medizinischer Bereich (Begrenzung von Abwasseremissionen aus Krankenanstalten, Pflegeanstalten, Kuranstalten und Heilbädern), (weggefallen) - JUSLINE Österreich
Anl. 3 AEV Medizinischer Bereich (weggefallen)
AEV Medizinischer Bereich - Begrenzung von Abwasseremissionen aus Krankenanstalten, Pflegeanstalten, Kuranstalten und Heilbädern
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.08.2026
Anl. 3 AEV Medizinischer Bereich seit 23.05.2019 weggefallen.
In Kraft seit 24.05.2019 bis 31.12.9999
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