Anl. 6 AEV Glasindustrie (weggefallen)

AEV Glasindustrie - Begrenzung von Abwasseremissionen aus der Herstellung und Verarbeitung von Glas und künstlichen Mineralfasern

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.08.2026
Anl. 6 AEV Glasindustrie seit 23.05.2019 weggefallen.
In Kraft seit 24.05.2019 bis 31.12.9999
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