Anl. 6 AEV Glasindustrie (weggefallen)

Begrenzung von Abwasseremissionen aus der Herstellung und Verarbeitung von Glas und künstlichen Mineralfasern

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 24.05.2019 bis 31.12.9999
  1. 1.Ziffer einsDie Parameter Summe Antimon und Arsen, Barium, Blei, Cadmium, Chrom-Gesamt, Kupfer, Nickel, Silber, Zink, Zinn, Ammonium, Bor, Fluorid-Gesamt, Phosphor-Gesamt, Sulfat, TOC, CSB, AOX, Kohlenwasserstoff-Index und Phenolindex der Anlagen A bis E sind anhand einer mengenproportionalen nicht abgesetzten homogenisierten Tagesmischprobe zu bestimmen. Bei der Entleerung von Stapelbehältern gilt die Stichprobe als mengenproportionale Probenahme für das entleerte Abwasservolumen.
  2. 2.Ziffer 2Die Parameter Temperatur, Abfiltrierbare Stoffe und pH-Wert der Anlagen A bis E sind anhand einer Stichprobe zu bestimmen. Tägliche Häufigkeit und Intervalle der Stichprobenahmen sind in Abhängigkeit vom Abflussverhalten der Abwasserinhaltsstoffe (Eigenschaften) festzulegen; Konzentrationen und Frachten sind mengenproportional zu ermitteln.
  3. 3.Ziffer 3Die Parameter Abfiltrierbare Stoffe, Summe Antimon und Arsen, Barium, Blei, Cadmium, Chrom-Gesamt, Kupfer, Nickel, Silber, Zink, Zinn, Bor, Fluorid-Gesamt, Phosphor-Gesamt, TOC, CSB, AOX, Kohlenwasserstoff-Index und Phenolindex der Anlagen A bis E beziehen sich auf Gesamtgehalte.
  4. 4.Ziffer 4Den Emissionsbegrenzungen der Parameter Summe Antimon und Arsen und Fluorid-Gesamt der Anlagen A bis E liegen folgende oder gleichwertige Analysenmethoden zugrunde. Für den Parameter Antimon (Summe Antimon und Arsen) oder Fluorid-Gesamt der Anlagen A bis E gilt eine Analysenmethode als gleichwertig, wenn ihre Bestimmungsgrenze unter der Emissionsbegrenzung liegt.

Parameter

Analysenmethode

Antimon (Summe Antimon und Arsen)

ÖNORM EN ISO 11885:2009 11 01

ÖNORM EN ISO 17294-2:2005 02 01

Fluorid-Gesamt

DIN 38405-D4-2:1985 07 01

Kohlenwasserstoff-Index

ÖNORM EN ISO 9377-2:2001 06 01

Anl. 6 AEV Glasindustrie seit 23.05.2019 weggefallen.

Stand vor dem 23.05.2019

In Kraft vom 19.08.2014 bis 23.05.2019
  1. 1.Ziffer einsDie Parameter Summe Antimon und Arsen, Barium, Blei, Cadmium, Chrom-Gesamt, Kupfer, Nickel, Silber, Zink, Zinn, Ammonium, Bor, Fluorid-Gesamt, Phosphor-Gesamt, Sulfat, TOC, CSB, AOX, Kohlenwasserstoff-Index und Phenolindex der Anlagen A bis E sind anhand einer mengenproportionalen nicht abgesetzten homogenisierten Tagesmischprobe zu bestimmen. Bei der Entleerung von Stapelbehältern gilt die Stichprobe als mengenproportionale Probenahme für das entleerte Abwasservolumen.
  2. 2.Ziffer 2Die Parameter Temperatur, Abfiltrierbare Stoffe und pH-Wert der Anlagen A bis E sind anhand einer Stichprobe zu bestimmen. Tägliche Häufigkeit und Intervalle der Stichprobenahmen sind in Abhängigkeit vom Abflussverhalten der Abwasserinhaltsstoffe (Eigenschaften) festzulegen; Konzentrationen und Frachten sind mengenproportional zu ermitteln.
  3. 3.Ziffer 3Die Parameter Abfiltrierbare Stoffe, Summe Antimon und Arsen, Barium, Blei, Cadmium, Chrom-Gesamt, Kupfer, Nickel, Silber, Zink, Zinn, Bor, Fluorid-Gesamt, Phosphor-Gesamt, TOC, CSB, AOX, Kohlenwasserstoff-Index und Phenolindex der Anlagen A bis E beziehen sich auf Gesamtgehalte.
  4. 4.Ziffer 4Den Emissionsbegrenzungen der Parameter Summe Antimon und Arsen und Fluorid-Gesamt der Anlagen A bis E liegen folgende oder gleichwertige Analysenmethoden zugrunde. Für den Parameter Antimon (Summe Antimon und Arsen) oder Fluorid-Gesamt der Anlagen A bis E gilt eine Analysenmethode als gleichwertig, wenn ihre Bestimmungsgrenze unter der Emissionsbegrenzung liegt.

Parameter

Analysenmethode

Antimon (Summe Antimon und Arsen)

ÖNORM EN ISO 11885:2009 11 01

ÖNORM EN ISO 17294-2:2005 02 01

Fluorid-Gesamt

DIN 38405-D4-2:1985 07 01

Kohlenwasserstoff-Index

ÖNORM EN ISO 9377-2:2001 06 01

Anl. 6 AEV Glasindustrie seit 23.05.2019 weggefallen.

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